Bedingungen und Konditionen
Zuletzt aktualisiert: 7. August 2025
Dies sind die Abonnementbedingungen (Bedingungen) von Advance AI Ltd, eingetragen in England und Wales unter der Firmennummer 14531716 mit Sitz in 3 Gransden Park, Potton Road, Abbotsley, Cambridgeshire, Vereinigtes Königreich, PE19 6TY (Anbieter).
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Vertrag auf der Grundlage dieser Bedingungen abzuschließen, und erklärt sich damit einverstanden, dass diese Bedingungen Vorrang vor allen anderen Bedingungen haben, die der Kunde auferlegen oder einführen möchte, einschließlich (ohne Einschränkung) aller Bedingungen, die in einer vom Kunden ausgestellten Bestellung, Annahme oder Bestätigung enthalten sind oder sich darauf beziehen.
Jede Person, die im Namen des Kunden handelt, sichert zu und gewährleistet, dass sie das Recht und die Befugnis hat, den Kunden an die Bedingungen des Vertrages zu binden.
1. Auslegung
1.1 Es gelten die folgenden Definitionen und Auslegungsregeln:
Richtlinie zur akzeptablen Nutzung: die Richtlinien des Anbieters zur akzeptablen Nutzung, die unter https://advanceai.tech/acceptable-use-policy
Vereinbarung: der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Lieferanten, bestehend aus: (i) diesen Bedingungen, (ii) der Bestellung und (ii) allen Dokumenten, auf die speziell verwiesen wird oder die in diese Bedingungen aufgenommen werden.
Anwendbarer Zeitraumdie relevante Periode der Vereinbarung, sei es die Erstlaufzeit oder eine Verlängerungsperiode, während der ein Ereignis oder Ereignisse eintreten.
Autorisierte Support-Kontakte: das vereinbarte Personal des Kunden, das befugt ist, als Ansprechpartner des Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung von Supportleistungen durch den Lieferanten zu fungieren.
Autorisierte Benutzerdie Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Vertreter des Kunden, die vom Lieferanten zur Nutzung des Abonnementdienstes und der Dokumentation ermächtigt sind.
Hintergrund IPR: Rechte an geistigem Eigentum, die einer Partei vor diesem Abkommen gehören oder für die sie eine Lizenz erteilt hat oder die während der Laufzeit dieses Abkommens, aber unabhängig davon, entwickelt oder erworben wurden.
Geschäftstag: ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in England ist.
Vertrauliche Informationenalle vertraulichen Informationen (in welcher Form auch immer), unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäfts-, Finanz-, Marketing- und technische Informationen, die sich auf das Geschäft, die Dienstleistungen, Produkte, Kunden, Berater, Mitarbeiter, Lieferanten, Finanzen, geschützte Computersoftware, die Website, das Know-how, Geschäftsgeheimnisse, geistige Eigentumsrechte, zukünftige Produktpläne, zukünftige Projektpläne und Unterlagen in jeder Form oder auf jedem Medium, unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich im Zusammenhang mit den vorgenannten Informationen (einschließlich Kopien davon) offengelegt werden.
Aktuelle Version: die aktuelle oder neueste Version der Software.
Kunde: den in der Bestellung genannten Kunden.
Daten der Kundenalle Daten, die der Kunde oder seine autorisierten Benutzer dem Anbieter in Verbindung mit den Diensten zur Verfügung stellen, jedoch unter ausdrücklichem Ausschluss von Inhalten Dritter oder Projektdaten.
Persönliche Kundendaten: alle personenbezogenen Daten, die der Lieferant im Auftrag des Kunden verarbeitet.
Datenschutzgesetze(i) soweit die britische Datenschutz-Grundverordnung Anwendung findet, das Recht des Vereinigten Königreichs oder eines Teils des Vereinigten Königreichs, das sich auf den Schutz personenbezogener Daten bezieht, (ii) soweit die EU-Grundverordnung Anwendung findet, das Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, dem der Lieferant unterliegt, das sich auf den Schutz personenbezogener Daten bezieht. Die Begriffe "für die Verarbeitung Verantwortlicher", "Auftragsverarbeiter", "Verarbeitung(en)", "betroffene Personen" und "personenbezogene Daten" haben die Bedeutung, die ihnen in der britischen Datenschutz-Grundverordnung gegeben wird.
Dokumentationdie Dokumentation, die der Lieferant dem Kunden von Zeit zu Zeit im Zusammenhang mit der Software und/oder den Dienstleistungen zur Verfügung stellt, einschließlich der Benutzeranleitungen.
Datum des Inkrafttretensdas Datum, an dem der Vertrag beginnt, wie in der Bestellung angegeben.
Die Gebühren: die für die Dienstleistungen zu entrichtenden Gebühren, wie sie im Auftrag festgelegt sind, sowie alle anderen im Rahmen der Vereinbarung zu zahlenden Gebühren.
EU-DSGVO: bezeichnet die EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679;
Erste Laufzeitdie ursprüngliche Laufzeit der Vereinbarung, wie sie in der Bestellung festgelegt ist.
Rechte an geistigem Eigentum: Patente, Gebrauchsmuster, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Warenzeichen und Dienstleistungsmarken, Firmennamen und Domänennamen, Rechte an Aufmachungen und Handelsaufmachungen, Firmenwert und das Recht, wegen unerlaubter Vervielfältigung oder unlauterem Wettbewerb zu klagen, Rechte an Geschmacksmustern, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz der Vertraulichkeit von, vertrauliche Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnisse) und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, und einschließlich aller Anträge und Rechte zur Beantragung und Gewährung, Erneuerung oder Erweiterung solcher Rechte und der Rechte zur Inanspruchnahme der Priorität solcher Rechte sowie aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft in irgendeinem Teil der Welt bestehen oder bestehen werden.
Normale Geschäftszeiten9.00 Uhr bis 17.00 Uhr britische Ortszeit, an jedem Werktag.
Bestellung: die Bestellung des Lieferanten, die diesen Bedingungen beiliegt.
Zahlungsbedingungen: die für die Rechnungsstellung und/oder Zahlung geltenden Bedingungen, wie sie im Auftrag festgelegt oder anderweitig schriftlich vereinbart sind.
Pilotphase: falls vereinbart, eine kurze Zeitspanne zu Beginn der Erstlaufzeit, in der der Kunde die Software testen und ihre Eignung beurteilen kann.
Projektdaten: wie in Abschnitt 11.3 definiert.
Dienstleistungendie Software-as-a-Service-Abonnementdienste, einschließlich des Zugriffs auf die Software, die vom Lieferanten bereitgestellt werden, wie im Auftrag und/oder in der Dokumentation beschrieben.
Datum des Dienstbeginns: das Datum, an dem die Erbringung der Dienstleistungen beginnt, wie in der Bestellung angegeben.
Software: die vom Lieferanten im Rahmen der Dienstleistungen bereitgestellten Softwareanwendungen, wie im Auftrag beschrieben.
Subprozessor: jeder vom Lieferanten gemäß Klausel 8 ernannte Drittverarbeiter.
Begriffdie Erstlaufzeit und alle nachfolgenden Verlängerungszeiträume.
Benutzer-Abonnements: gegebenenfalls Abonnements pro Benutzer für die Nutzung der Dienste.
Benutzerdefinierte Begriffe: bezeichnet die für autorisierte Nutzer geltenden Nutzungsbedingungen, die vom Anbieter von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt werden.
Inhalte von Dritten: jede Inhalte oder Angebote von Dritten, einschließlich solcher, die in den Diensten enthalten sind.
UK GDPR: hat die Bedeutung, die ihm im Datenschutzgesetz 2018 gegeben wird.
Virus: jede Sache oder Vorrichtung (einschließlich Software, Code, Dateien oder Programme), die: den Betrieb von Computersoftware, Hardware oder Netzwerken, Telekommunikationsdiensten, -ausrüstungen oder -netzwerken oder anderen Diensten oder Geräten verhindern, beeinträchtigen oder anderweitig nachteilig beeinflussen; den Zugang zu oder den Betrieb von Programmen oder Daten, einschließlich der Zuverlässigkeit von Programmen oder Daten, verhindern, beeinträchtigen oder anderweitig nachteilig beeinflussen (sei es durch Neuanordnung, Änderung oder Löschung von Programmen oder Daten im Ganzen oder in Teilen oder anderweitig); oder die Benutzerfreundlichkeit beeinträchtigen, einschließlich Würmer, trojanische Pferde, Viren, Malware und andere ähnliche Dinge oder Geräte.
2. Beginn & Laufzeit
2.1 Die Vereinbarung beginnt am Tag des Inkrafttretens und gilt für die erste Laufzeit. Danach verlängert sich die Vereinbarung automatisch um jeweils 12 Monate (jeweils eine Verlängerungszeitraum), es sei denn:
(a) eine der Parteien die andere Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums schriftlich von der Kündigung in Kenntnis setzt; oder
(b) anderweitig im Einklang mit den Bestimmungen des Abkommens beendet wird.
2.2 Die Vereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen in Bezug auf die Dienstleistungen, einschließlich (ohne Einschränkung) aller Geheimhaltungsvereinbarungen, die von den Parteien im Vorfeld der Erbringung der Dienstleistungen geschlossen wurden.
3. Gebühren und Zahlung
3.1 Der Anbieter stellt dem Abnehmer eine Rechnung aus und der Abnehmer zahlt alle Gebühren, jeweils gemäß den Zahlungsbedingungen. Die Gebühren sind eine Verpflichtung für die gesamte Laufzeit.
3.2 Alle Beträge und Gebühren:
(a) sind in GBP zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart;
(b) sind unkündbar und nicht erstattungsfähig, es sei denn, der Vertrag wird gemäß Klausel 16.1(b) aufgrund eines Verstoßes des Lieferanten gekündigt; in diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der Gebühren, die für den Zeitraum nach der Kündigung gelten;
(c) sind in voller Höhe ohne Aufrechnung, Abzug oder Einbehalt zu zahlen und
(d) verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer oder anderer lokaler Steuern, die in der/den Rechnung(en) des Lieferanten in der entsprechenden Höhe ausgewiesen werden.
3.3 Der Anbieter kann die Gebühren mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums erhöhen.
4. Dienstleistungen
4.1 Als Gegenleistung für die Zahlung der Gebühren durch den Kunden gemäß den Zahlungsbedingungen und unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Bedingungen dieses Vertrages einhält, erbringt der Anbieter die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit der Dokumentation und stellt dem Kunden die Software und die Dokumentation ab dem Datum des Beginns der Dienstleistung zur Verfügung. Der Lieferant gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz für die Nutzung der Software durch autorisierte Benutzer für ausschließlich interne Geschäftszwecke des Kunden.
4.2 Der Anbieter bemüht sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang, die Dienstleistungen rund um die Uhr zu erbringen, mit Ausnahme der folgenden Fälle
(a) geplante Wartungsarbeiten, die vom Lieferanten gemeldet werden; und
(b) außerplanmäßige Wartungsarbeiten, die außerhalb der normalen Geschäftszeiten durchgeführt werden, vorausgesetzt, der Lieferant hat sich in angemessener Weise bemüht, den Kunden mindestens 6 Stunden im Voraus zu benachrichtigen.
4.3 Der Lieferant wird dem Kunden als Teil der Dienstleistungen und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden den Standard-E-Mail-Support des Lieferanten für die aktuelle Version der Software während der normalen Geschäftszeiten zur Verfügung stellen; der besagte Support wird über die autorisierten Supportkontakte geleistet. Alle Supportverpflichtungen des Lieferanten gelten nur für die aktuelle Version.
4.4 Der Lieferant behält sich das Recht vor, Änderungen an den Dienstleistungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um geltendem Recht oder anderen behördlichen Anforderungen zu entsprechen, oder die die Art oder Qualität der Dienstleistungen nicht wesentlich beeinträchtigen, und wird den Kunden über solche Änderungen informieren. Vorbehaltlich des Vorgenannten kann jede Partei Änderungen der Art oder des Umfangs der Dienstleistungen beantragen, die schriftlich eingereicht werden müssen und so detailliert sein müssen, dass die andere Partei den Umfang und/oder die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderung beurteilen kann. Jede Änderung wird erst wirksam, wenn beide Parteien zugestimmt haben, wobei sich jede Partei verpflichtet, die Zustimmung nicht unangemessen zu verweigern oder zu verzögern.
4.5 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das für die Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Personal angemessen qualifiziert ist und über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, um die ihm übertragenen Aufgaben auszuführen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Bedarf Personal auszutauschen und Ersatzkräfte mit vergleichbarem Status und Erfahrung zu stellen.
4.6 Die Nutzung von Inhalten Dritter durch den Kunden erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung mit den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Dritten. Der Kunde ist für die Einhaltung der besagten Nutzungsbedingungen Dritter verantwortlich und stimmt hiermit zu, dass seine ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel in Bezug auf die Inhalte Dritter gegen den jeweiligen Eigentümer oder Lizenzgeber Dritter gerichtet sind.
4.7 Während der Laufzeit des Vertrages und für einen Zeitraum von 12 Monaten danach darf keine Partei ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei eine Person, die Mitarbeiter oder Vertreter der anderen Partei war und an der Erbringung oder Nutzung der Dienstleistungen beteiligt war, direkt und/oder indirekt abwerben oder versuchen, sie abzuwerben, zu beschäftigen, einzustellen und/oder anderweitig zu nutzen.
4.8 Die in dieser Klausel 4 vorgesehenen Rechte werden nur dem Kunden gewährt und gelten, sofern der Lieferant nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, nicht als einer Tochter- oder Holdinggesellschaft des Kunden oder einem verbundenen oder angegliederten Unternehmen gewährt.
5. Benutzer-Abonnements
5.1 Autorisierte Nutzer dürfen die Dienste und die Dokumentation ausschließlich für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden nutzen.
5.2 In Bezug auf die autorisierten Benutzer verpflichtet sich der Kunde, dass: (i) jeder autorisierte Nutzer das vom Anbieter von Zeit zu Zeit für die Dienste vorgeschriebene Anmeldeverfahren einhält; (ii) die maximale Anzahl der autorisierten Nutzer, denen er den Zugang zu den Diensten und der Dokumentation und deren Nutzung gestattet, die in der Bestellung angegebene maximale Anzahl autorisierter Nutzer nicht überschreitet; (iii) er nicht zulässt oder duldet, dass ein Konto für den Zugang zu den Diensten von mehr als einem einzelnen autorisierten Nutzer genutzt wird, sofern nicht anders vereinbart; (iv) jeder autorisierte Nutzer hat ein sicheres Passwort für die Nutzung der Dienste und der Dokumentation zu verwenden, das Passwort mindestens monatlich zu ändern und es streng vertraulich zu behandeln; (v) er hat eine schriftliche, aktuelle Liste der aktuellen autorisierten Nutzer zu führen und diese Liste dem Anbieter innerhalb von 7 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Anbieter jederzeit zur Verfügung zu stellen; (vi) im Falle des Ausscheidens eines autorisierten Nutzers aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Kunden oder im Falle eines Wechsels des Arbeitsverhältnisses mit einem autorisierten Nutzer hat der Kunde: (a) die Passwörter dieser Person zu deaktivieren und keine neuen Passwörter für das Konto dieses autorisierten Benutzers zu vergeben; oder (b) wenn der Anbieter die Anmeldung oder Löschung von autorisierten Benutzern für einen Abonnementdienst kontrolliert, den Anbieter unverzüglich zu informieren, damit dieser die Passwörter dieser Person deaktivieren kann; und (vii) er ist dafür verantwortlich, dass autorisierte Benutzer die Bedingungen dieses Vertrags [(und der Nutzungsbedingungen)] und andere anwendbare Bedingungen kennen und einhalten. Um Zweifel auszuschließen, sei darauf hingewiesen, dass eine Lizenz, die einem einzelnen autorisierten Nutzer zugewiesen wurde, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters weder neu zugewiesen noch übertragen werden kann.
5.3 Zusätzliche Nutzerabonnements können jederzeit hinzugefügt werden, wobei die dann geltenden Gebühren zu entrichten sind. Nutzerabonnements können nur zu Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums verringert werden, indem sie mindestens 30 Tage vor Ablauf des Verlängerungszeitraums schriftlich mitgeteilt werden.
6. Die Verpflichtungen des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet:
(a) dem Lieferanten zur Verfügung zu stellen:
(i) jede erforderliche Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Abkommen und
(ii) Dokumente, Daten, Zeichnungen, Pläne, Diagramme, Entwürfe, Berichte, Spezifikationen oder sonstige Informationen, die der Lieferant in angemessener Weise benötigt,
um die Dienstleistungen zu erbringen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hintergrundschutzrechte, Kundendaten, Sicherheitszugangsinformationen und Konfigurationsdienste und stellen sicher, dass alle Informationen in allen wesentlichen Punkten vollständig, wahrheitsgemäß und genau sind;
(b) einen Vertreter zu benennen, der befugt ist, den Kunden in Angelegenheiten, die die Dienstleistungen betreffen, vertraglich zu binden;
(c) die Mitarbeiter des Auftraggebers und die entsprechenden Subunternehmer oder Lieferanten (falls vorhanden) zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer erforderlich sind, und dafür zu sorgen, dass sie in allen wesentlichen Belangen mit dem Auftragnehmer zusammenarbeiten;
(d) alle Aufgaben des Kunden rechtzeitig und effizient zu erfüllen;
(e) alle Lizenzen, Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen und aufrechtzuerhalten, die der Lieferant, seine Auftragnehmer und Vertreter benötigen, um ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen;
(f) sicherzustellen, dass sein Netz, seine Systeme und (gegebenenfalls) seine Hosting-Provider den einschlägigen Spezifikationen oder Standards entsprechen, die der Lieferant von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt;
(g) die alleinige Verantwortung für die Beschaffung und Aufrechterhaltung seiner Netzverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den Datenzentren des Anbieters sowie für alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferausfälle und alle anderen Verluste oder Schäden, die sich aus den Netzverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Kunden ergeben oder damit zusammenhängen oder durch das Internet verursacht werden; und
(h) alle geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Bezug auf seine Tätigkeiten im Rahmen des Abkommens einzuhalten.
6.2 Der Kunde erkennt an, dass die Fähigkeit des Lieferanten, die Dienstleistungen zu erbringen, davon abhängt, dass der Kunde die in diesem Vertrag genannten Verpflichtungen zufriedenstellend erfüllt, und dass der Lieferant im Falle einer Verzögerung oder Nichterfüllung dieser Verpflichtungen durch den Kunden in keiner Weise für Verzögerungen, Verluste oder Schäden, Kostensteigerungen oder andere Folgen haftet, die sich aus einer solchen Nichterfüllung ergeben.
6.3 Der Kunde darf nicht auf Viren zugreifen, diese speichern, verbreiten oder übertragen oder gegen die Nutzungsbedingungen des Anbieters verstoßen. Der Kunde darf, außer in den Fällen, in denen dies nach geltendem Recht zulässig ist, das nicht durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien ausgeschlossen werden kann, und außer in dem Umfang, der im Rahmen des Vertrages ausdrücklich erlaubt ist,
(a) zu versuchen, die Software und/oder die Dokumentation ganz oder teilweise zu kopieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, zu rahmen, zu spiegeln, neu zu veröffentlichen, herunterzuladen, anzuzeigen, zu übertragen oder zu vertreiben, gleichgültig in welcher Form oder in welchem Medium oder mit welchen Mitteln; oder
(b) zu versuchen, die Software ganz oder teilweise zurückzukompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig in eine für den Menschen wahrnehmbare Form zu bringen; oder
(c) auf die Dienste und die Dokumentation ganz oder teilweise zuzugreifen, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, das/die mit den Diensten und/oder der Dokumentation konkurriert; oder
(d) die Dienste und/oder die Dokumentation zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte zu nutzen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde; oder
(e) die Dienste und/oder die Dokumentation zu lizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben, auszustellen, offenzulegen oder anderweitig kommerziell zu verwerten oder auf andere Weise Dritten mit Ausnahme der autorisierten Nutzer zur Verfügung zu stellen, oder
(f) zu versuchen, sich Zugang zu den Diensten und/oder der Dokumentation zu verschaffen oder Dritten dabei zu helfen, sich Zugang zu den Diensten und/oder der Dokumentation zu verschaffen, außer wie in dieser Klausel 6 vorgesehen.
6.4 Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für die durch die Nutzung der Dienste erzielten Ergebnisse und für die daraus gezogenen Schlussfolgerungen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden und/oder Verluste, die durch Informationen, Inhalte, Anweisungen oder Skripte entstehen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt und/oder im Zusammenhang mit den Diensten erstellt werden. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung garantiert oder verpflichtet sich der Anbieter nicht, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden diesen in die Lage versetzt, geltende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen, und der Kunde übernimmt hierfür die alleinige Verantwortung.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um einen unbefugten Zugang zu den Diensten und/oder der Dokumentation oder deren Nutzung zu verhindern, und im Falle eines solchen unbefugten Zugangs oder einer solchen Nutzung den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen.
7. Kundendaten
7.1 Der Kunde ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an den Kundendaten und trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Qualität der Kundendaten.
7.2 Die Haftung des Lieferanten in Bezug auf einen Datenverlust oder eine Beschädigung von Kundendaten beschränkt sich auf die Haftung, die sich aus der Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen in Bezug auf eine eventuelle Datensicherung ergibt, und der Lieferant übernimmt ansonsten keine Verantwortung für Datenverluste oder Schäden jeglicher Art. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er dem Lieferanten nur eine Kopie der Kundendaten zur Verfügung stellt, deren Originalversion der Kunde aufbewahrt und für deren Sicherheit und Sicherung er verantwortlich ist.
7.3 Der Lieferant haftet nicht für den Verlust, die Zerstörung, die Veränderung oder die Offenlegung von Kundendaten, die durch Dritte verursacht wurden (mit Ausnahme von Dritten, die vom Lieferanten mit der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Pflege und Sicherung von Kundendaten beauftragt wurden).
7.4 Der Kunde akzeptiert, dass die Verarbeitung elektronischer Kommunikation eine grundlegende Voraussetzung für die Erbringung der Dienstleistungen ist, und erklärt sich mit dem Abfangen und der Speicherung elektronischer Kommunikation und von Kundendaten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen einverstanden. Der Kunde akzeptiert, dass die elektronische Kommunikation eine Übertragung über das Internet und über andere Netzwerke beinhaltet, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen, und er akzeptiert die damit verbundenen Risiken, einschließlich des Risikos von Verzögerungen, Fehlern und Verlusten/Beschädigungen sowie des möglichen Zugriffs durch Unbefugte.
8. Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden
8.1 In Bezug auf die Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Vertrag (und ausschließlich in dem Umfang, in dem der Lieferant personenbezogene Daten des Kunden gemäß dem Vertrag verarbeitet) vereinbaren die Parteien, dass der Kunde der für die Verarbeitung Verantwortliche und der Lieferant der Verarbeiter ist.
8.2 Der Lieferant verpflichtet sich zu:
(a) geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden und gegen den zufälligen Verlust oder die zufällige Zerstörung oder Beschädigung zu treffen, indem sie
(i) angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Zuverlässigkeit des Personals des Lieferanten, das Zugang zu den personenbezogenen Daten des Kunden hat, sicherzustellen; und
(ii) Gewährleistung eines Sicherheitsniveaus, das dem Schaden angemessen ist, der sich aus einer solchen unbefugten oder unrechtmäßigen Verarbeitung oder einem zufälligen Verlust, einer zufälligen Zerstörung oder einer zufälligen Beschädigung ergeben kann, und das der Art der personenbezogenen Kundendaten entspricht;
(b) Persönliche Daten des Kunden nur gemäß den Anweisungen des Kunden zu verarbeiten; und
(c) dem Kunden die Informationen über die Einhaltung der Klauseln 8.2(a) und 8.2(b) zur Verfügung stellen, die er von Zeit zu Zeit vernünftigerweise benötigt, um den Kunden in die Lage zu versetzen, seinen Verpflichtungen als Datenverantwortlicher in Bezug auf die persönlichen Daten des Kunden nachzukommen.
8.3 Der Lieferant muss bei der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten. Die Bestimmungen von Artikel 28(3)(a) bis 28(3)(h) der UK GDPR werden als verbindliche Verpflichtungen für den Lieferanten in diesen Vertrag aufgenommen.
8.4 Der Kunde gewährleistet und sichert zu, dass (i) er alle geltenden Gesetze in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Kunden, einschließlich der Datenschutzgesetze, vollständig eingehalten hat und zu allen relevanten Zeitpunkten einhalten wird, (ii) er über eine geeignete Rechtsgrundlage verfügt, um dem Lieferanten die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen des Vertrags zu gestatten, und (iii) eine solche Verarbeitung nicht die Rechte Dritter, einschließlich der Rechte der betroffenen Personen, verletzt.
8.5 Der Kunde willigt hiermit ein, dass der Lieferant personenbezogene Daten des Kunden in ein Land oder Gebiet außerhalb des Vereinigten Königreichs (einschließlich der in der Bestellung angegebenen) übermittelt, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist, vorausgesetzt, der Lieferant erfüllt die Anforderungen der britischen Datenschutzgrundverordnung.
8.6 Der Kunde ermächtigt den Lieferanten hiermit, Unterauftragsverarbeiter in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 8 und etwaigen Beschränkungen in der Vereinbarung zu ernennen (und jedem in Übereinstimmung mit dieser Klausel 8.6 ernannten Unterauftragsverarbeiter die Ernennung zu gestatten), vorausgesetzt, dass der Lieferant dabei die Bestimmungen von Artikel 28(4) UK GDPR einhält. Der Lieferant stellt dem Kunden auf Anfrage Kopien seiner Vereinbarungen mit Unterauftragsverarbeitern zur Verfügung, die gegebenenfalls um vertrauliche Geschäftsinformationen, die für die Anforderungen dieser Vereinbarung nicht relevant sind, bereinigt werden.
9. Vertraulichkeit
9.1 Jede Partei kann von der anderen Partei Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, um ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Als vertrauliche Informationen einer Partei gelten nicht Informationen, die:
(a) auf andere Weise als durch eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei öffentlich bekannt ist oder wird;
(b) sich vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der anderen Partei befand;
(c) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Einschränkung der Weitergabe offengelegt wird;
(d) von der empfangenden Partei eigenständig entwickelt wurde, wobei die eigenständige Entwicklung durch schriftliche Belege nachgewiesen werden kann, oder
(e) gesetzlich, durch ein zuständiges Gericht oder durch eine Regulierungs- oder Verwaltungsbehörde offengelegt werden müssen.
9.2 Jede Partei ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben oder die vertraulichen Informationen der anderen Partei für einen anderen Zweck als die Durchführung des Vertrags zu verwenden.
9.3 Jede Partei ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen der anderen Partei, zu denen sie Zugang hat, von ihren Mitarbeitern oder Beauftragten nicht unter Verstoß gegen die Vertragsbedingungen offengelegt oder verbreitet werden.
9.4 Keine der Parteien ist für den Verlust, die Zerstörung, die Veränderung oder die Offenlegung vertraulicher Informationen durch Dritte verantwortlich.
9.5 Der Kunde erkennt an, dass Einzelheiten der Dienstleistungen und die Ergebnisse von Leistungstests der Dienstleistungen vertrauliche Informationen des Lieferanten darstellen.
9.6 Diese Klausel 9 gilt auch nach Beendigung der Vereinbarung, unabhängig davon, wie sie zustande kommt.
9.7 Keine Partei darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Parteien (die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf) öffentliche Bekanntmachungen über den Vertrag machen oder einer Person gestatten, dies zu tun, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder wird von einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde (einschließlich, ohne Einschränkung, einer relevanten Wertpapierbörse), einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde verlangt.
10. Drittanbieter und Inhalte
Der Kunde erkennt an, dass die Dienste es ihm ermöglichen oder ihn dabei unterstützen können, auf die Website-Inhalte Dritter zuzugreifen, mit ihnen zu korrespondieren und Produkte oder Dienstleistungen von Dritten, einschließlich der Inhalte Dritter, zu kaufen oder zu erwerben, und dass er dies ausschließlich auf eigenes Risiko tut. Der Anbieter befürwortet oder billigt weder die Websites Dritter noch den Inhalt der über die Dienste zur Verfügung gestellten Websites Dritter.
11. Eigene Rechte
11.1 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Lieferant und/oder seine Lizenzgeber Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte, an den Dienstleistungen, der Software und der Dokumentation sind, einschließlich aller Kopien und Änderungen, Anpassungen, Ergänzungen und Zusätze zur Software und der Dokumentation. Der Kunde erkennt an, dass: (i) die Software und die Dokumentation durch Urheberrechtsgesetze und internationale Verträge geschützt sind, und (ii) die Software Betriebsgeheimnisse des Lieferanten (oder seiner Lizenzgeber) enthält. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag angegeben, gewährt der Vertrag dem Kunden keine Rechte an oder in Bezug auf geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte oder Lizenzen in Bezug auf die Dienstleistungen, die Software oder die Dokumentation.
11.2 Jede Partei ist Eigentümerin aller Rechte an ihren geistigen Eigentumsrechten und behält diese. Der Kunde gewährt dem Lieferanten hiermit eine nicht ausschließliche, unentgeltliche, weltweite und unbefristete Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums des Kunden, soweit dies im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten aus diesem Vertrag erforderlich ist.
11.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter alle Rechte an oder in Bezug auf Daten oder Informationen besitzt und behält, die (i) in Verbindung mit oder im Zuge der Erbringung oder Nutzung der Dienstleistungen, (ii) im Zusammenhang mit Interaktionen zwischen Vertretern des Kunden und dritten medizinischen Fachkräften und/oder (iii) mit Ergebnissen, Statistiken, Analysen, Daten oder Informationen, die von der Software oder den Dienstleistungen in Verbindung mit den besagten Interaktionen erzeugt, erstellt oder produziert werden (zusammen "Projektdaten"). Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Lieferant die Projektdaten für die kommerziellen Geschäftszwecke des Lieferanten, einschließlich der Bereitstellung von Benchmarking- und anderen Dienstleistungen für die Kunden des Lieferanten, auf der Grundlage verwenden darf, dass der Lieferant die Projektdaten anonymisiert, so dass sie keine Rückschlüsse auf den Kunden oder sein Geschäft zulassen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Bestimmungen von Klausel 9 (Vertraulichkeit) nicht für Projektdaten gelten.
11.4 Der Kunde überträgt hiermit (im Wege der gegenwärtigen und zukünftigen Abtretung) alle Rechte, Titel und Interessen, die er an den Projektdaten hat, an den Lieferanten.
11.5 Der Kunde akzeptiert, dass alle Aufzeichnungen, Übersetzungen oder Transkriptionen von Interaktionen zwischen Kundenvertretern und Angehörigen der Gesundheitsberufe (zusammen "Aufzeichnungen"Die Aufzeichnungen werden vom Anbieter zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen verwendet, und die Aufzeichnungen werden so bald wie möglich nach der Extraktion von Daten oder Informationen, die für die Erbringung der Dienstleistungen oder die Ausübung der Rechte des Anbieters relevant sind, gelöscht, es sei denn, der Anbieter muss die Aufzeichnungen für (i) Prüfungs- oder Sicherungszwecke oder (ii) die Verwendung von kurzen Auszügen oder Schnipseln in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden, einschließlich der Bereitstellung von Kundenberichten und -ergebnissen, aufbewahren.
11.6 Jede Partei hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Dritten unverzüglich die Dokumente ausfertigen und aushändigen und die Handlungen vornehmen, die für die volle Wirksamkeit dieser Vereinbarung erforderlich sind, und sie wird sich in angemessener Weise darum bemühen, dass dies geschieht.
11.7 "Advance", "Advance Analytics" und "Advance Ai" sind Warenzeichen im Besitz des Lieferanten und alle Rechte daran sind ausdrücklich vorbehalten.
12. Garantien
12.1 Der Lieferant hat die Dienstleistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt und im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation zu erbringen.
12.2 Der Lieferant garantiert, dass er berechtigt ist, die in Abschnitt 4 beschriebene Lizenz zu erteilen, und dass er über die Rechte in Bezug auf die Dienstleistungen, die Software und die Dokumentation verfügt, die erforderlich sind, um die Rechte gemäß den Bedingungen des Vertrags zu erteilen.
12.3 Der Lieferant sichert zu und gewährleistet, dass die Software zu dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Kunden zum ersten Mal zur Verfügung gestellt wird, (i) in angemessenem Umfang fehlerfrei und in der Lage ist, ihre Funktionen zu erfüllen, wenn sie auf der vom Lieferanten angegebenen Hardware und Betriebssystemumgebung betrieben wird, (ii) keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.
12.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf: (i) eine Nutzung der Dienstleistungen, der Software und/oder der Dokumentation durch den Kunden, die den Bestimmungen dieses Vertrages oder den Anweisungen des Lieferanten zuwiderläuft; oder (ii) die Kombination oder Inkompatibilität der Dienstleistungen oder der Software mit etwas, das nicht vom Lieferanten zur Verfügung gestellt wurde, einschließlich der Ausrüstung des Kunden oder der Software von Dritten; oder (iii) die Modifizierung oder Änderung der Software oder der Dienstleistungen durch eine andere Partei als den Lieferanten oder die ordnungsgemäß bevollmächtigten Auftragnehmer oder Vertreter des Lieferanten.
12.5 Wenn die Software geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt oder der Lieferant der Ansicht ist, dass die Software solche Rechte verletzen könnte, hat der Lieferant das Recht, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) die Software zu ändern, um die Verletzung zu beheben; (ii) eine Lizenz für den Kunden zu erwerben, um die Software weiterhin zu nutzen; oder (iii) die Software zurückzuziehen und dem Kunden die Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags zu erstatten.
12.6 Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, werden die Software, die Dienstleistungen oder Elemente der Dienstleistungen, die von Dritten bereitgestellt werden, "wie besehen", "mit allen Fehlern" und "wie verfügbar" bereitgestellt. Der Anbieter schließt alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang aus, einschließlich aller Garantien hinsichtlich der Eignung für einen bestimmten Zweck und der zufriedenstellenden Qualität. Insbesondere, aber unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, garantiert der Anbieter nicht, dass die Software den Anforderungen des Kunden entspricht oder in Kombination mit anderen vom Kunden ausgewählten Programmen funktioniert, oder dass der Betrieb der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist oder dass Mängel in den Diensten und/oder der Software behoben werden oder dass die Dienste oder die Software sicher oder frei von Fehlern oder Viren sind oder dass die Funktionen der Dienste und/oder der Software in den vom Kunden für die Nutzung ausgewählten Kombinationen funktionieren.
13. Zugang zu Dienstleistungen
Der Anbieter garantiert nicht, dass die Software und/oder die Dienste oder deren Inhalte immer verfügbar sind oder ununterbrochen zur Verfügung stehen. Der Zugang zur Software und/oder den Diensten ist nur vorübergehend gestattet. Der Anbieter ist berechtigt, die Software oder die Dienste ganz oder teilweise auszusetzen, zurückzuziehen, einzustellen oder zu ändern, und im Falle einer solchen Aussetzung, eines solchen Rückzugs, einer solchen Einstellung oder einer solchen Änderung: (i) wird sich der Anbieter in angemessener Weise bemühen, den Kunden davon in Kenntnis zu setzen; (ii) wird der Anbieter den Kunden über etwaige Auswirkungen auf die Gebühren informieren; und (iii) kann der Kunde, sofern eine solche Aussetzung, Rücknahme, Einstellung oder Änderung die Software, die Dienstleistungen oder die Gebühren wesentlich beeinträchtigt, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach der betreffenden Aussetzung, Rücknahme, Einstellung oder Änderung durch schriftliche Mitteilung an den Anbieter kündigen. Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber nicht, wenn die Software oder die Dienstleistungen aus irgendeinem Grund zu irgendeinem Zeitpunkt oder für irgendeinen Zeitraum nicht verfügbar sind.
14. Begrenzung der Haftung
14.1 Diese Klausel 14 regelt die gesamte finanzielle Haftung des Lieferanten (einschließlich der Haftung für Handlungen oder Unterlassungen seiner Angestellten, leitenden Angestellten, Vertreter und Unterauftragnehmer) gegenüber dem Kunden:
(a) die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Abkommen ergeben;
(b) in Bezug auf jegliche Nutzung der Dienste, der Software und der Dokumentation oder eines Teils davon durch den Kunden; und
(c) in Bezug auf Zusicherungen, Erklärungen oder unerlaubte Handlungen oder Unterlassungen (einschließlich Fahrlässigkeit), die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben.
14.2 Sofern nicht ausdrücklich und spezifisch in der Vereinbarung vorgesehen:
(a) Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Dienste und der Dokumentation durch den Kunden erzielt werden, und für die Schlussfolgerungen, die aus dieser Nutzung gezogen werden. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler oder Auslassungen in Informationen, Anweisungen oder Skripten, die der Kunde dem Anbieter im Zusammenhang mit den Diensten zur Verfügung gestellt hat, oder durch Handlungen, die der Anbieter auf Anweisung des Kunden vorgenommen hat, entstehen;
(b) alle Garantien, Zusicherungen, Bedingungen und alle anderen Bestimmungen jeglicher Art, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, sind im größtmöglichen Umfang, den das geltende Recht zulässt, von der Vereinbarung ausgeschlossen, einschließlich (ohne Einschränkung) jeglicher impliziter Bestimmung(en) hinsichtlich zufriedenstellender Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck;
(c) Die Verantwortung des Lieferanten in Bezug auf Viren beschränkt sich auf die Verwendung aktueller kommerzieller Virenprüfsoftware, und der Kunde akzeptiert, dass der Lieferant in dieser Hinsicht keine weitere Verantwortung oder Haftung übernimmt.
14.3 Keine Bestimmung des Vertrages schließt die Haftung des Lieferanten aus:
(a) bei Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Lieferanten verursacht wurden;
(b) wegen Betrugs oder arglistiger Täuschung; oder
(c) für jede andere Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
14.4 Vorbehaltlich der Klausel 14.3:
(a) Der Lieferant haftet weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten) noch aus Vertrag, falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig für (i) Gewinneinbußen, Geschäftsverluste, Minderung des Firmenwerts und/oder ähnliche Verluste oder den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Informationen oder reine wirtschaftliche Verluste, jeweils direkt oder indirekt, oder (ii) besondere, indirekte oder Folgeverluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, wie auch immer sie im Rahmen des Vertrags entstehen; und
(b) Die Gesamthaftung des Anbieters aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der geplanten Erfüllung des Vertrags entsteht, ist auf 125% der gesamten Gebühren begrenzt, die in Bezug auf den Anwendbaren Zeitraum gezahlt wurden oder zu zahlen sind, in dem das Ereignis oder die Ereignisse, die zu dem Anspruch geführt haben, entstanden sind.
15. Aufhängung
15.1 Unbeschadet anderer Rechte, Befugnisse oder Rechtsmittel und ohne Haftung behält sich der Anbieter das Recht vor, die Dienstleistungen zu beschränken oder auszusetzen:
(a) wenn dies vernünftigerweise notwendig ist, um die Interessen des Kunden oder des Lieferanten oder die Interessen Dritter (einschließlich anderer Kunden) zu schützen und/oder um die Sicherheit oder den Betrieb der Systeme oder des Netzes des Lieferanten oder seiner Kunden zu schützen;
(b) wenn der Abnehmer gegen eine der Bestimmungen des Vertrags verstößt oder der Lieferant vernünftigerweise davon ausgeht, dass der Abnehmer gegen den Vertrag verstoßen hat oder dies im Begriff ist;
(c) wenn der Kunde es versäumt, fällige Gebühren zu zahlen;
(d) wenn der Kunde bei einem vermuteten oder tatsächlichen Verstoß gegen die Vertragsbedingungen nicht kooperiert; oder
(e) wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder aufgrund eines Ersuchens einer Aufsichts- oder Regierungsbehörde.
15.2 Der Anbieter kann auch die Dienstleistungen ganz oder teilweise vorübergehend aussetzen, um Systeme zu reparieren, zu warten oder zu verbessern. Der Anbieter wird sich nach besten Kräften bemühen, solche Unterbrechungen auf ein Minimum zu beschränken und solche Arbeiten nach Möglichkeit außerhalb der normalen Arbeitszeiten durchzuführen.
15.3 Der Anbieter haftet nicht für eine Aussetzung der Dienstleistungen unter den oben genannten Umständen, und der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Aufrechnung, Ermäßigung, Rückerstattung oder sonstige Gutschrift infolge einer solchen Aussetzung und/oder Trennung.
16. Beendigung
16.1 Der Kunde kann den Vertrag während der Pilotphase jederzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.
16.2 Unbeschadet anderer ihr zustehender Rechte oder Rechtsmittel kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:
(a) die andere Partei einen nach dem Vertrag fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin zahlt und mindestens 30 Tage nach schriftlicher Aufforderung zur Zahlung in Verzug bleibt;
(b) die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen eine andere Vertragsklausel begeht, der nicht behebbar ist, oder (falls ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach einer schriftlichen Aufforderung behebt;
(c) die andere Partei (nach vernünftiger Einschätzung der ersten Partei) nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu begleichen, oder einen Konkursverwalter, Zwangsverwalter, Liquidator oder Ähnliches bestellt hat, eine Gläubigerversammlung einberuft oder aus anderen Gründen ihre Geschäftstätigkeit einstellt
16.3 Bei Beendigung des Vertrages aus irgendeinem Grund:
(a) Alle im Rahmen des Abkommens gewährten Rechte und Lizenzen erlöschen sofort;
(b) der Kunde muss alle Geräte, das Eigentum, die Dokumentation und andere Gegenstände (und alle Kopien davon), die dem Lieferanten gehören, zurückgeben und darf sie nicht weiter verwenden;
(c) der Lieferant ist berechtigt, alle in seinem Besitz befindlichen Kundendaten zu vernichten oder anderweitig darüber zu verfügen; und
(d) Rechte, Rechtsbehelfe, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadenersatz für eine Verletzung der Vereinbarung zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder davor bestand, werden nicht berührt oder beeinträchtigt.
17. Höhere Gewalt
Der Lieferant haftet dem Kunden gegenüber nicht, wenn er durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, an der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag oder an der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit gehindert wird oder diese verzögert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob die Belegschaft des Lieferanten oder eine andere Partei daran beteiligt ist), Ausfall einer Versorgungseinrichtung oder eines Transport- oder Telekommunikationsnetzes, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen, Epidemien, Pandemien, böswillige Beschädigung, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Unfälle, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmungen, Stürme oder Versäumnisse von Zulieferern oder Unterauftragnehmern, sofern der Kunde über ein solches Ereignis und dessen voraussichtliche Dauer unterrichtet wird.
18. Konflikt
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der Vereinbarung haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang vor dem Auftrag, es sei denn, der Auftrag sieht ausdrücklich etwas anderes vor.
19. Variationen
Änderungen der Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet sind.
20. Verzicht
Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein Recht oder einen Rechtsbehelf auszuüben, das bzw. der im Rahmen der Vereinbarung oder des Gesetzes vorgesehen ist, stellt weder einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar, noch verhindert oder beschränkt es die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht verhindern oder einschränken.
21. Rechte und Rechtsbehelfe
Sofern nicht ausdrücklich in der Vereinbarung vorgesehen, gelten die in der Vereinbarung vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten und Rechtsmitteln und schließen diese nicht aus.
22. Abfindung
22.1 Sollte eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) des Vertrages von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde für ungültig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig befunden werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
22.2 Sollte eine unwirksame, undurchführbare oder rechtswidrige Bestimmung wirksam, durchführbar oder rechtmäßig sein, wenn ein Teil davon gestrichen wird, so gilt die Bestimmung mit der Änderung, die erforderlich ist, um den wirtschaftlichen Willen der Parteien zu verwirklichen.
23. Gesamte Vereinbarung
23.1 Der Vertrag und alle Dokumente, auf die darin Bezug genommen wird, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, Absprachen oder Übereinkünfte zwischen ihnen in Bezug auf den von ihnen abgedeckten Gegenstand.
23.2 Jede der Parteien erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass sie sich bei Abschluss der Vereinbarung nicht auf Zusagen, Versprechungen, Zusicherungen, Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Absprachen (ob schriftlich oder nicht) einer Person (ob Vertragspartei oder nicht) in Bezug auf den Vertragsgegenstand verlässt, sofern diese nicht ausdrücklich in der Vereinbarung enthalten sind.
24. Zuweisung
Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder auf andere Art und Weise behandeln.
24.1 Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten, zu übertragen, zu belasten, unterzuvergeben oder in sonstiger Weise mit ihnen umzugehen.
25. Keine Partnerschaft oder Agentur
Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung zielt darauf ab, eine Partnerschaft zwischen den Parteien zu begründen oder eine Partei zu ermächtigen, als Vertreter für die andere Partei zu handeln, und keine Partei ist befugt, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln oder die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abgabe von Zusicherungen oder Garantien, die Übernahme von Verpflichtungen oder Haftungen und die Ausübung von Rechten oder Befugnissen).
26. Rechte Dritter
Durch den Vertrag werden keiner Person oder Partei (außer den Vertragsparteien und gegebenenfalls ihren Rechtsnachfolgern und zulässigen Zessionaren) Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 übertragen.
27. Bekanntmachungen
27.1 Alle Mitteilungen, die im Rahmen des Vertrages zu machen sind, bedürfen der Schriftform und sind der anderen Partei an die im Vertrag angegebene Adresse oder an eine andere von dieser Partei zu diesem Zweck mitgeteilte Adresse persönlich zu übergeben oder per vorausbezahlter First-Class-Post oder per Einschreiben zuzustellen.
27.2 Eine eigenhändig zugestellte Mitteilung gilt als zu dem Zeitpunkt eingegangen, zu dem sie zugestellt wurde (oder, wenn die Zustellung nicht während der Geschäftszeiten erfolgt, um 9 Uhr am ersten Werktag nach der Zustellung). Eine korrekt adressierte Mitteilung, die per vorausbezahlter First-Class-Post oder per Einschreiben verschickt wird, gilt als zu dem Zeitpunkt eingegangen, zu dem sie im normalen Postverkehr zugestellt worden wäre.
28. Geltendes Recht
Die Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit ihr oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht von England und Wales und werden nach diesem ausgelegt.
29. Zuständigkeit
Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).
Wo kann ich weitere Informationen erhalten?
Wenn Sie Fragen zu unseren Standard-Abonnementbedingungen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an compliance@advanceai.tech
